Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir möchten Ihnen die beste Fensterreinigungserfahrung bieten. So läuft es ab:

1. Vorteile der regelmäßigen Fensterreinigung

Regelmäßige Fensterreinigung (mindestens zweimal jährlich) bietet folgende Vorteile:

  • Schutz der Glasoberfläche: Regelmäßige Entfernung von Schmutz und Ablagerungen verhindert, dass diese langfristig in die Oberfläche eindringen und Schäden verursachen.
  • Kosteneffizienz: Stark verschmutzte Fenster erfordern zusätzlichen Aufwand, was höhere Kosten zur Folge haben kann.

2. Preisgestaltung für regelmäßige Reinigung

Unsere Preise basieren auf der Annahme, dass die Fenster in regelmäßigen Intervallen (mindestens zweimal jährlich) gereinigt werden. Bei unregelmäßiger Reinigung und stark verschmutzten Fenstern können zusätzliche Gebühren für die Entfernung hartnäckiger Ablagerungen anfallen.

3. Professionelles Equipment und Fachkenntnisse

Paul Götte Fensterreinigung verwendet ausschließlich professionelles Equipment und speziell entwickelte Reinigungsmethoden, die:

  • Das Risiko von Beschädigungen an der Glasoberfläche vollständig ausschließen.
  • Sicherstellen, dass keine Kratzer, Schrammen oder andere Oberflächenschäden während der Reinigung entstehen.

Wichtig: Kratzer oder Schäden, die nach der Reinigung sichtbar werden, sind meist auf vorherige unsachgemäße Behandlungen durch Dritte oder auf langfristige Vernachlässigung der Fensterpflege zurückzuführen. Diese können unter einer Schmutzschicht verborgen sein und erst nach gründlicher Reinigung sichtbar werden.

4. Haftungsbeschränkung

Paul Götte Fensterreinigung übernimmt keine Haftung für:

  • Vorhandene Schäden (z. B. Kratzer oder Schrammen), die erst nach Entfernung von Schmutz sichtbar werden.
  • Schäden, die durch unsachgemäße Reinigungsmethoden Dritter (z. B. durch Reinigungspersonal ohne professionelle Ausstattung) verursacht wurden.

Hinweis: Vor Beginn der Reinigung wird der Kunde über diesen Sachverhalt informiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits bestehende Schäden, die unter Schmutz verborgen waren, nach der Reinigung sichtbar werden können.

5. Schadensersatzansprüche

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Kunde zweifelsfrei nachweisen, dass:

  • Die Schäden durch die Reinigungsarbeiten von Paul Götte Fensterreinigung verursacht wurden.
  • Die verwendeten Reinigungsmittel und Geräte nicht den professionellen Standards entsprachen.

Ohne eindeutige Beweise wird keine Haftung übernommen.

6. Bestätigung der Bedingungen

Vor Beginn der Arbeiten bestätigt der Kunde schriftlich, dass:

  • Die oben genannten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert wurden.
  • Ihm bekannt ist, dass Schäden, die durch Dritte oder mangelnde Pflege entstanden sind, nicht der Verantwortung von Paul Götte Fensterreinigung unterliegen.

7. Vorbereitung und Demontage vor der Fensterreinigung

Pflichten des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Fenster und Fensterbereiche vor Beginn der Reinigung zugänglich sind. Dazu gehört:

  • Entfernen von Gegenständen wie Pflanzen, Dekorationen, elektronischen Geräten oder anderen Wertgegenständen von den Fensterbänken.
  • Demontage von Zubehör wie Rollos, Schutzgittern, Fensterfolien oder anderen Elementen, die den Zugang zu den Fenstern behindern.

Optionale Leistung:
Auf Wunsch des Kunden kann die Demontage von Zubehör oder die Vorbereitung der Fensterbereiche durch Paul Götte Fensterreinigung übernommen werden. Diese Leistung wird zusätzlich berechnet und ist im Voraus mit dem Kunden zu vereinbaren.

Zusatzkosten:

  • Sollte die Vorbereitung oder Demontage vor Ort notwendig sein, ohne dass dies im Vorfeld vereinbart wurde, behält sich Paul Götte Fensterreinigung das Recht vor, zusätzliche Gebühren für den erhöhten Aufwand zu berechnen.
  • Falls die Fenster nicht ausreichend vorbereitet sind und eine Reinigung nicht möglich ist, kann der Termin verschoben werden. Etwaige Kosten für die erneute Anfahrt trägt der Kunde.

Haftungsausschluss:
Paul Götte Fensterreinigung übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Demontage oder Wiedermontage durch den Kunden entstehen.

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